Zulassungsfreie Tätigkeiten

Transparenz und Rechtssicherheit: Erfahren Sie, welche Arbeiten wir gemäß Handwerksordnung (HwO) Anlage B ausführen dürfen.

Unsere zulassungsfreien Leistungen

Alle unsere Arbeiten erfolgen ausschließlich im Rahmen zulassungsfreier Tätigkeiten gemäß Handwerksordnung (HwO) Anlage B:

  • Malerarbeiten und Tapezierarbeiten (ohne Außenfassaden/WDVS)
  • Trockenbau – nicht tragende Wände und Verkleidungen
  • Bodenleger-Arbeiten – schwimmende Verlegung von Laminat und Vinyl
  • Gebäudereinigung und Entrümpelung
  • Raumausstatter-Tätigkeiten (Dekorationen, einfache Montagen)
  • Kleinreparaturen und Ausbesserungsarbeiten

Nicht angebotene Leistungen

Folgende Arbeiten bieten wir nicht an, da sie meisterpflichtig sind oder besondere Qualifikationen erfordern:

Elektroarbeiten

Meisterpflichtig gemäß HwO Anlage A

Sanitär- und Heizungsarbeiten

Meisterpflichtig gemäß HwO Anlage A

Tragende oder statische Bauarbeiten

Erfordern Statikprüfung und Meisterqualifikation

Außenfassaden / WDVS

Meisterpflichtig im Malerhandwerk

Gas- und Wasserinstallationen

Meisterpflichtig gemäß HwO Anlage A

Rechtssicherheit

Durch die klare Abgrenzung unserer Tätigkeiten gewährleisten wir rechtssichere Aufträge. Sie können sicher sein, dass alle Arbeiten im gesetzlichen Rahmen ausgeführt werden.

Rechtsgrundlage

Die Handwerksordnung (HwO) regelt, welche Handwerke zulassungspflichtig (Anlage A) und welche zulassungsfrei (Anlage B) sind.

Handwerksordnung (HwO) ansehen

Fragen zu unseren Leistungen?

Wir beraten Sie gerne und klären, welche Arbeiten wir für Sie übernehmen können.

Kontakt aufnehmen