Zulassungsfreie Tätigkeiten
Transparenz und Rechtssicherheit: Erfahren Sie, welche Arbeiten wir gemäß Handwerksordnung (HwO) Anlage B ausführen dürfen.
Was bedeutet "zulassungsfrei"?
Unsere zulassungsfreien Leistungen
Alle unsere Arbeiten erfolgen ausschließlich im Rahmen zulassungsfreier Tätigkeiten gemäß Handwerksordnung (HwO) Anlage B:
- Malerarbeiten und Tapezierarbeiten (ohne Außenfassaden/WDVS)
- Trockenbau – nicht tragende Wände und Verkleidungen
- Bodenleger-Arbeiten – schwimmende Verlegung von Laminat und Vinyl
- Gebäudereinigung und Entrümpelung
- Raumausstatter-Tätigkeiten (Dekorationen, einfache Montagen)
- Kleinreparaturen und Ausbesserungsarbeiten
Nicht angebotene Leistungen
Folgende Arbeiten bieten wir nicht an, da sie meisterpflichtig sind oder besondere Qualifikationen erfordern:
Meisterpflichtig gemäß HwO Anlage A
Meisterpflichtig gemäß HwO Anlage A
Erfordern Statikprüfung und Meisterqualifikation
Meisterpflichtig im Malerhandwerk
Meisterpflichtig gemäß HwO Anlage A
Rechtssicherheit
Durch die klare Abgrenzung unserer Tätigkeiten gewährleisten wir rechtssichere Aufträge. Sie können sicher sein, dass alle Arbeiten im gesetzlichen Rahmen ausgeführt werden.
Rechtsgrundlage
Die Handwerksordnung (HwO) regelt, welche Handwerke zulassungspflichtig (Anlage A) und welche zulassungsfrei (Anlage B) sind.
Handwerksordnung (HwO) ansehenFragen zu unseren Leistungen?
Wir beraten Sie gerne und klären, welche Arbeiten wir für Sie übernehmen können.
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